Seit der Einführung des neuen Krankenkassenwahlrechts zum 01.01.2021 benötigen Sie offiziell keine Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber, bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter mehr. Sie müssen dort nur bekannt geben, dass Sie die Krankenkasse gewechselt haben. Dafür ist eine mündliche Mitteilung rechtlich ausreichend.
Da manche Arbeitgeber dennoch verlangen, dass Sie eine Bescheinigung vorlegen, stellen wir Ihnen auch weiterhin gern eine aus.
- Als Mitglied einer Krankenkasse wollen Sie die Krankenkasse wechseln, dann muss die Mitgliedsbescheinigung spätestens zum Beginn der neuen Mitgliedschaft bei Ihrem Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur vorliegen. Geschieht das nicht, kommt es nicht zum Wechsel der Krankenkasse.
- Endet Ihre Familienversicherung und werden Sie Mitglied einer Krankenkasse, dann muss die Mitgliedsbescheinigung spätestens 14 Tage nach Eintritt der Versicherungspflicht beim Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur vorliegen. Liegt sie nicht vor, werden Sie automatisch Mitglied der Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren.
Die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse enthält Ihre Sozialdaten wie den Namen, das Geschlecht, das Geburtsdatum und die Versicherungsnummer der Rentenversicherung, die auch als Sozialversicherungsnummer bezeichnet wird.
Wenn Sie selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert sind, müssen Sie bei einem Kassenwechsel die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse an die alte Krankenkasse schicken. Dies muss spätestens zum Beginn der Mitgliedschaft geschehen sein.
Sie sind bereits bei Meine KKH registriert? Dann können Sie sich Ihre Mitgliedsbescheinigung einfach im Onlineportal oder in der App herunterladen:
Um Ihre Mitgliedsbescheinigung im Onlineportal herunterzuladen, klicken Sie nach dem Login auf der Startseite auf “Mitgliedsbescheinigung erstellen” oder wählen Sie in der Navigationsleiste den Punkt “Mitgliedschaft verwalten” und gehen Sie dann auf “Mitgliedsbescheinigung”.
Für die Erstellung mit der App, gehen Sie nach dem Login auf den Tab “Services” und wählen Sie “Mitgliedsbescheinigung”.
Alternativ können Sie die Bescheinigung auf über das Kontaktformular oder telefonisch anfordern.
Laden Sie Ihre Mitgliedsbescheinigung jetzt herunter
Sind Sie bereits bei Meine KKH registriert?
Super! Dann können Sie Ihre Mitgliedsbescheinigung direkt im Onlineportal oder in der App erstellen und herunterladen.
Sie sind noch nicht bei Meine KKH registriert?
Laden Sie sich die App Meine KKH einfach in Ihrem App-Store herunter und legen Sie sich ein Benutzerkonto an. Mehr Informationen finden Sie hier .