Sollten Sie nicht im Besitz einer EHIC sein, können Sie sich in Meine KKH in der App oder im Onlineportal eine Ersatzbescheinigung erstellen. Loggen Sie sich einfach ein und geben Ihre Reisedaten an.
Der Auslandskrankenschein ist wiederum ein anderes Dokument, mit dem Sie bei Reisen nach Bosnien-Herzegowina, nach Tunesien oder in die Türkei Ihren Versicherungsschutz nachweisen. Hier ist die EHIC nicht gültig. Damit Sie dies im Fall der Fälle machen können, ist es nötig, dass Sie vor Antritt der Reise einen Auslandskrankenschein bei uns anfordern. Diesen erhalten Sie in Meine KKH – in der App oder im Onlineportal.
Bitte beachten Sie, dass der Auslandskrankenschein nur Notfallbehandlungen abdeckt, bei denen eine Behandlung nicht bis zu Ihrer Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann. Wir empfehlen Ihnen daher in jedem Fall, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Denn unabhängig vom Reiseziel können Ihnen zusätzliche Kosten für Ihre Behandlung und auch im Fall eines notwendigen Rücktransports entstehen.
Wenn Sie innerhalb Europas medizinische Hilfe benötigen, legen Sie dem Leistungserbringer (z. B. Arzt oder Krankenhaus) bitte die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vor, die sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) befindet.
Die Behandlungskosten werden darüber direkt mit der KKH abgerechnet. Sie zahlen ggf. nur Zuzahlungen, die das jeweilige Ausland für eine Leistung vorsieht. Den Merkblättern der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland können Sie entnehmen, für welche Leistungen in Ihrem Reiseland zusätzliche Kosten anfallen können.